Fakten
Selbstbewusster Auftritt, eigenständige Designsprache - perfekt in die Serienbauteile integriert, der farbige Kontrast der Nebelscheinwerfereinfassung, der mittleren Luftführung sowie des Diffusors bieten zusätzliche Individualisierungsmöglichkeiten. Die vier ovalen, in die Heckschürze, schwarz verchromten HEICO Endrohre, sind das optische Versprechen für das ultimative Klangerlebnis der aktiven Sportabgasanlage.
Qualität
Die Produktion im aufwendigen PU-RRIM Verfahren garantiert Bauteile in höchster Qualität für perfekte Passgenauigkeit, sehr gute Lackierbarkeit und eine lange Lebensdauer. Frontspoiler erfüllt neueste Fußgängerschutzrichtlinien
Lieferumfang
Frontspoiler inklusive schwarzem Gitter, zweiteilige Heckschürze mit vier integrierten Endrohren in black chrome mit HEICO SPORTIV Schriftzug, OBD Connector, Befestigungssatz
Zulassung
Inklusive EG-Genehmigung, ABE und Konformitätsbeglaubigung (CH) zur problemlosen Eintragung in die Fahrzeugpapiere
Montage
Plug & Ride: Keine Bearbeitung von Serienteilen notwendig, perfekte Passgenauigkeit, inklusive detaillierter Montageanleitung
Garantie
Bis zu 60 Monate / 150.000 km ab Erstzulassung. Im Umfang angelehnt an die Volvo Herstellergarantie
Hinweise
- Nur für Fahrzeuge mit PDC (park distance control)
- Bauteil wird geclipst und geschraubt
- Ab MY20 (alle Modelle) ist bei Fahrzeugen mit Nebelscheinwerfern der Rahmen für das Abbiegelicht/Abdeckung erforderlich, Volvo Teilenummern 31383679 und 31383680. Bei Fahrzeugen ohne Nebelscheinwerfern sind die Blenden 31425512 und 31425513 erforderlich.
- Die Heckschürze ist mit den Anhängerkupplungen von Volvo kompatibel / In Verbindung mit einer Anhängerkupplung muss die Heckschürze unterhalb ausgeschnitten werden. VOLVO-Teile 31414688 und 31414689 erforderlich
- Die Originalen PDC Sensoren müssen farblich angepasst werden
- Nicht in Verbindung mit Volvo Originalzubehör oder Zubehör anderer Anbieter
- Nur für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis maximal 220 km/h
Kosten Montage & Eintragung
Kosten für Montage und ggf. Eintragung bei HEICO SPORTIV, D-64331 Weiterstadt:
Montagekosten (
35AW
): |
833,00 EUR
inkl. 19% MwSt.
|
Hinweis: 1h = 10AW |
Produktmaße & Gewicht
Größe und Gewicht inklusive der Transportverpackung:
Rechtliche Hinweise & Garantie
1. Länderspezifischer Hinweis
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund länderspezifischer Richtlinien und Anforderungen an die Homologationen eines Zubehöres zu Abweichungen im Leistungsumfang und der Gültigkeit unserer rechtlichen Hinweise kommen kann.
Die Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Rechtslage und die Anforderungen in Deutschland und der Schweiz.
2. Garantie & Garantieverlängerung
(Stand August 2024)
Produkte von HEICO SPORTIV stehen für: Designed in Germany. Engineered in Germany. Produced in Germany. Alle Produkte werden nach den höchsten Herstellerstandards entwickelt, produziert und nach strengem deutschem und Schweizer Zulassungsrecht homologiert. Sie sind geprüft und verfügen über Gutachten nach §19 StVZO bzw. allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder einer Konformitätserklärung (CH).
Nicht bei Produkten, die als nur für Export gekennzeichnet sind.
Dies, sowie die seriöse und vollumfängliche HEICO SPORTIV Garantie von 24 Monaten / 80.000 km unterstreichen unseren hohen Qualitätsanspruch.
Zusätzlich können Sie die HEICO SPORTIV Garantie um weitere 36 Monate und 70.000 km auf insgesamt 60 Monate / 150.000 km verlängern - ohne Aufpreis!
Dafür müssen Sie lediglich die Registrierung für die HEICO SPORTIV Garantieerweiterung ausfüllen und genießen ab sofort maximalen Schutz und Sicherheit.
Die wichtigsten Fakten in der Übersicht:
- Bis zu 60 Monate / 150.000 km Garantie ab Erstzulassung auf alle Produkte - ohne Aufpreis!
- In Umfang und Abwicklung angelehnt an die Volvo Herstellergarantie (länderspezifisch)
- Inkl. Abdeckung möglicher Folgeschäden durch HEICO SPORTIV e.motion® Leistungssteigerungen (länderspezifisch)
- Inkl. Mobilitätsgarantie (länderspezifisch)
- Inkl. Teilegutachten nach § 19 StVZO bzw. ABE und Konformitätsbeglaubigung (CH). Außer bei Produkten, die als nur für Export gekennzeichnet sind
- Technischer Online- und Telefonsupport Montag bis Freitag von 09:00 - 17:00 Uhr (MEZ)
Registrieren Sie sich jetzt und sichern sich fünf Jahre / 150.000 km HEICO SPORTIV Garantie.
3. Rechtliche Hinweise
Rechtliche Hinweise zum nachträglichen Einbau von Zubehören.
Der nachträgliche Einbau von Zubehören kann eine Abnahme- und Eintragungspflicht in die Fahrzeugpapiere rechtlich zwingend notwendig machen.
Durch den Einbau Abnahme- und eintragungspflichtiger Zubehöre erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn die Abnahme des Zubehöreinbaus nicht umgehend durch eine amtlich anerkannte Prüfeinrichtung nach § 19 StVZO durchgeführt und entsprechend § 22 StVZO bestätigt worden ist. Das Zubehör muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Da es unterschiedliche Zulassungsdokumente und rechtliche Anforderungen gibt, ist bei den Sachverhalten wie folgt zu verfahren:
Bei Zubehör mit eintragungsfreier ABE (z.B. Exterieur Teile):
Das Zubehör wird mit ABE geliefert und ist eintragungsfrei. Erfolgt der Anbau mit weiteren Produkten von denen eine Wechselwirkung ausgehen kann, kann eine kostenpflichtige Änderungsabnahme nach StVZO § 19.3 oder § 19.2 in Verbindung mit § 21 erforderlich werden.
Bei Zubehör mit nicht eintragungsfreier ABE (z.B. Leichtmetallräder):
Dieses Zubehör wird mit einer ABE geliefert. Entsprechend der Vorgabe des KBA ist eine kostenpflichtige Änderungsabnahme erforderlich.
Erfolgt der An-/Einbau mit weiteren Teilen von denen eine Wechselwirkung ausgehen kann, kann sich die Notwendigkeit einer kostenpflichtigen Einzelgenehmigung (StVZO § 19.2 in Verb. mit § 21) ergeben.
Bei Zubehören mit Teilegutachten (z.B. Leistungssteigerung):
Das Zubehör wird mit einem Teilegutachten geliefert. Eine kostenpflichtige Änderungsabnahme nach StVZO 19.3 ist zwingend erforderlich, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Erfolgt der An-/Einbau mit weiteren Teilen von denen eine Wechselwirkung ausgehen kann, kann sich die Notwendigkeit einer kostenpflichtigen Einzelgenehmigung (StVZO § 19.2 in Verbindung mit § 21) ergeben.
Bei Abnahme- und eintragungspflichtigen Zubehören ohne mitgelieferte Zulassungsdokumente (z.B. Leistungssteigerungen für Export Märkte):
Auch ohne Teilegutachten ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere über eine kostenpflichtige Einzelabnahme bei einem anerkannten Prüfinstitut möglich. Da der genaue Ablauf und die Kosten für eine Einzelabnahme von Fall zu Fall unterschiedlich sind, sollten Sie sich direkt beim entsprechenden Prüfinstitut über die Details der Einzelabnahme in Ihrem Fall informieren.