Fakten
Erst mit der Hochleistungs-Sportbremsanlage ergibt sich im Zusammenspiel mit hoher Leistung und Sportfahrwerk die perfekte Synthese aus Fahrdynamik und aktiver Sicherheit.
Maßstäbe hinsichtlich Verzögerung, Dosierbarkeit und Standfestigkeit setzt die 6 Kolben HEICO Hochleistungs-Sportbremsanlage. Die Bremssättel sind für höchste Steifigkeit ausgelegt und aus hochfestem Flugzeugaluminium gefertigt, was die ungefederten Maßen im Vergleich zur schon sehr guten Polestar Engineered Bremsanlage um beachtliche 2,5 Kilogramm pro Bremssattel reduziert und somit der Fahrdynamik zugutekommt.
Zusammen mit den 396 Millimeter großen, gelochten und innenbelüfteten Bremsscheiben, den Stahlflex-Bremsleitungen und den abgestimmten Sportbremsbelägen ergibt sich so ein schnelles, kraftvolles und gut dosierbares Ansprechverhalten und ein verkürzter Bremsweg. Ein V60 T6 Recharge (mit vollem Tank und identischer Pirelli P Zero-Bereifung) steht bei einer Vollbremsung aus 100 km/h nach beeindruckenden 33,3 Metern und verzögert in der Spitze mit 1,36 g. Die vergleichbaren Serienwerte liegen bei 37,8 Metern und 1,33 g.
Besonderheit
Gegenüber Serie signifikant größerer Bremsscheibendurchmesser und Dicke, mehr Querbohrungen (jedes vorgegossene Loch wird nachgebohrt und gesenkt, was sich strömungstechnisch günstig auswirkt). Thermisch vergütete Bremsscheiben. Die aufwendige Konstruktion der Bremsscheibe vergrößert die Oberfläche um rund 80 %. Dadurch wird die Temperatur der Bremsscheibe erheblich reduziert und damit auch deren Verschleiß. Gleichzeitig erhöht dies die Standfestigkeit.
Qualität
Bremssättel aus hochfestem und hochvergütetem Flugzeugaluminium gefertigt, harteloxiert und 3-fach in HEICO Blue beschichtet.
Lieferumfang
2 Bremssättel vorne in HEICO Blue, gelochte und innenbelüftete Bremsscheiben vorne, Sportbremsbeläge vorne, Stahlflex-Bremsleitungen vorne und hinten, Befestigungssatz
Zulassung
Inklusive Teilegutachten gemäß §19.3 (StVZO) und Konformitätsbeglaubigung (CH) zur problemlosen Änderungsabnahme und Eintragung
Montage
Analog der Serienbremse. Das korrekte Einbremsen der Bremsanlage gemäß unserer Anleitung ist Voraussetzung für mögliche spätere Garantieansprüche und garantiert die bestmögliche Bremsleistung und Lebensdauer.
Garantie
Bis zu 60 Monate / 150.000 km ab Erstzulassung. Im Umfang angelehnt an die Volvo Herstellergarantie.
Hinweise
Bitte beachten Sie mögliche Einschränkungen bzw. Informationen:
- Nur in Verbindung mit HEICO SPORTIV Leichtmetallrädern VOLUTION® V und VOLUTION® X in 20 und 21 Zoll. Kontaktieren Sie vor der Bestellung unser Vertriebsteam.
- Bremsgeräusche können aufgrund der hochbelastbaren Materialien unter unterschiedlichen Bedingungen auftreten. Sind diese temporär oder situativ, stellen sie kein Sicherheits- oder Qualitätsproblem dar. Meist gelingt es, die Geräuschentwicklung mit dem richtigen Bremsverhalten wieder zu beseitigen.
- Durch die verstärkte Reibung der Bremsanlage wird vermehrt Bremsstaub erzeugt. Es ist wichtig, den Bremsstaub in regelmäßigen Abständen durch die Fahrzeug- bzw Räderwäsche zu entfernen, um ein Einbrennen in die Felgenoberfläche zu vermeiden.
Kosten Montage & Eintragung
Kosten für Montage und ggf. Eintragung bei HEICO SPORTIV, D-64331 Weiterstadt:
Montagekosten (
30AW
): |
714,00 EUR
inkl. 19% MwSt.
|
Einbauabnahme gemäß §19 StVZO: - für ein Produkt, bei mehreren Produkten Preis auf Anfrage |
118,00 EUR inkl. 19% MwSt. |
Hinweis: 1h = 10AW |
Montageanleitung
Produktmaße & Gewicht
Größe und Gewicht inklusive der Transportverpackung:
Rechtliche Hinweise & Garantie
1. Länderspezifischer Hinweis
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund länderspezifischer Richtlinien und Anforderungen an die Homologationen eines Zubehöres zu Abweichungen im Leistungsumfang und der Gültigkeit unserer rechtlichen Hinweise kommen kann.
Die Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Rechtslage und die Anforderungen in Deutschland und der Schweiz.
2. Garantie & Garantieverlängerung
(Stand August 2024)
Produkte von HEICO SPORTIV stehen für: Designed in Germany. Engineered in Germany. Produced in Germany. Alle Produkte werden nach den höchsten Herstellerstandards entwickelt, produziert und nach strengem deutschem und Schweizer Zulassungsrecht homologiert. Sie sind geprüft und verfügen über Gutachten nach §19 StVZO bzw. allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder einer Konformitätserklärung (CH).
Nicht bei Produkten, die als nur für Export gekennzeichnet sind.
Dies, sowie die seriöse und vollumfängliche HEICO SPORTIV Garantie von 24 Monaten / 80.000 km unterstreichen unseren hohen Qualitätsanspruch.
Zusätzlich können Sie die HEICO SPORTIV Garantie um weitere 36 Monate und 70.000 km auf insgesamt 60 Monate / 150.000 km verlängern - ohne Aufpreis!
Dafür müssen Sie lediglich die Registrierung für die HEICO SPORTIV Garantieerweiterung ausfüllen und genießen ab sofort maximalen Schutz und Sicherheit.
Die wichtigsten Fakten in der Übersicht:
- Bis zu 60 Monate / 150.000 km Garantie ab Erstzulassung auf alle Produkte - ohne Aufpreis!
- In Umfang und Abwicklung angelehnt an die Volvo Herstellergarantie (länderspezifisch)
- Inkl. Abdeckung möglicher Folgeschäden durch HEICO SPORTIV e.motion® Leistungssteigerungen (länderspezifisch)
- Inkl. Mobilitätsgarantie (länderspezifisch)
- Inkl. Teilegutachten nach § 19 StVZO bzw. ABE und Konformitätsbeglaubigung (CH). Außer bei Produkten, die als nur für Export gekennzeichnet sind
- Technischer Online- und Telefonsupport Montag bis Freitag von 09:00 - 17:00 Uhr (MEZ)
Registrieren Sie sich jetzt und sichern sich fünf Jahre / 150.000 km HEICO SPORTIV Garantie.
3. Rechtliche Hinweise
Rechtliche Hinweise zum nachträglichen Einbau von Zubehören.
Der nachträgliche Einbau von Zubehören kann eine Abnahme- und Eintragungspflicht in die Fahrzeugpapiere rechtlich zwingend notwendig machen.
Durch den Einbau Abnahme- und eintragungspflichtiger Zubehöre erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn die Abnahme des Zubehöreinbaus nicht umgehend durch eine amtlich anerkannte Prüfeinrichtung nach § 19 StVZO durchgeführt und entsprechend § 22 StVZO bestätigt worden ist. Das Zubehör muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Da es unterschiedliche Zulassungsdokumente und rechtliche Anforderungen gibt, ist bei den Sachverhalten wie folgt zu verfahren:
Bei Zubehör mit eintragungsfreier ABE (z.B. Exterieur Teile):
Das Zubehör wird mit ABE geliefert und ist eintragungsfrei. Erfolgt der Anbau mit weiteren Produkten von denen eine Wechselwirkung ausgehen kann, kann eine kostenpflichtige Änderungsabnahme nach StVZO § 19.3 oder § 19.2 in Verbindung mit § 21 erforderlich werden.
Bei Zubehör mit nicht eintragungsfreier ABE (z.B. Leichtmetallräder):
Dieses Zubehör wird mit einer ABE geliefert. Entsprechend der Vorgabe des KBA ist eine kostenpflichtige Änderungsabnahme erforderlich.
Erfolgt der An-/Einbau mit weiteren Teilen von denen eine Wechselwirkung ausgehen kann, kann sich die Notwendigkeit einer kostenpflichtigen Einzelgenehmigung (StVZO § 19.2 in Verb. mit § 21) ergeben.
Bei Zubehören mit Teilegutachten (z.B. Leistungssteigerung):
Das Zubehör wird mit einem Teilegutachten geliefert. Eine kostenpflichtige Änderungsabnahme nach StVZO 19.3 ist zwingend erforderlich, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Erfolgt der An-/Einbau mit weiteren Teilen von denen eine Wechselwirkung ausgehen kann, kann sich die Notwendigkeit einer kostenpflichtigen Einzelgenehmigung (StVZO § 19.2 in Verbindung mit § 21) ergeben.
Bei Abnahme- und eintragungspflichtigen Zubehören ohne mitgelieferte Zulassungsdokumente (z.B. Leistungssteigerungen für Export Märkte):
Auch ohne Teilegutachten ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere über eine kostenpflichtige Einzelabnahme bei einem anerkannten Prüfinstitut möglich. Da der genaue Ablauf und die Kosten für eine Einzelabnahme von Fall zu Fall unterschiedlich sind, sollten Sie sich direkt beim entsprechenden Prüfinstitut über die Details der Einzelabnahme in Ihrem Fall informieren.