e.motion® V-max Anhebung

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HEICO SPORTIV Plakette e.motion Leistungssteigerung (1)
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HEICO SPORTIV Plakette e.motion Leistungssteigerung (1)
AT
2021-2025
D420T8/B420T6/B420T2
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Fakten

Entscheidungsfreiheit und Individualität sind starke Motivationen für uns bei HEICO. Deswegen bieten wir Ihnen mit der e.motion V-max Anhebung die Freiheit, Ihren Volvo eigenverantwortlich so schnell zu bewegen, wie es der Gesetzgeber, die Verkehrslage und eine umsichtige Fahrweise erlauben.  

V-max
Anhebung der serienmäßig auf 180 km/h abgesicherten V-max auf 220 km/h. Diese entspricht der bis zum MY20 von Volvo homologierten Höchstgeschwindigkeit, für die Ihr Volvo auch ab dem MY21 technisch in den sicherheitsrelevanten Bereichen Bremsen und Fahrwerk ausgelegt ist. Da Volvo ab dem MY21 vereinzelt an die abgesicherte Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h angepasste Reifen verbaut, prüfen Sie bitte vorab und stellen Sie sicher, das bei Ihrem Fahrzeug Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex von mindestens V (bis 240 km/h) verbaut sind.

Besonderheit
Die V-max Anhebung ist als eigenständiges Produkt ohne zusätzliche Leistungssteigerung homologiert. Fahrzeug bleibt vollständig update- und diagnosefähig.  

Qualität
Von HEICO SPORTIV entwickelte Komponenten, für jede Modell- und Motorvariante individuell getestet & abgestimmt - Made in Germany!

Lieferumfang
HEICO SPORTIV e.motion® prozessorgesteuertes Zusatzsteuergerät (ECU) inklusive Kabelbaum und HEICO SPORTIV Production-Plate.

Zulassung
Inklusive Teilegutachten nach §19 StVZO und Konformitätsbeglaubigung (CH) zur problemlosen Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Beachten Sie die sicherheitsrelevante Auflage, Reifen mit dem an die höhere V-max angepassten Geschwindigkeitsindex zu verwenden.

Montage
Einfache "Plug-and-Ride" Montage bei Ihrem Händler, eine Rückrüstung ist jederzeit möglich.

Garantie
Bis zu 60 Monate / 150.000 km ab Erstzulassung. Im Umfang angelehnt an die Volvo Herstellergarantie.

Hinweise

Bitte beachten Sie mögliche Einschränkungen bzw. Informationen:

  • Nicht in Verbindung mit Leistungssteigerungen

Kosten Montage & Eintragung

Kosten für Montage und ggf. Eintragung bei HEICO SPORTIV, D-64331 Weiterstadt:

Montagekosten (
10AW
):
238,00 EUR
inkl. 19% MwSt.
Einbauabnahme gemäß §19 StVZO:
- für ein Produkt, bei mehreren Produkten Preis auf Anfrage
118,00 EUR inkl. 19% MwSt.
Hinweis: 1h = 10AW

Produktmaße & Gewicht

Größe und Gewicht inklusive der Transportverpackung:

Breite (cm): 10,0
Höhe (cm): 10,0
Länge (cm): 10,0
Gewicht (kg): 2,2

Rechtliche Hinweise & Garantie

1. Länderspezifischer Hinweis

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund länderspezifischer Richtlinien und Anforderungen an die Homologationen eines Zubehöres zu Abweichungen im Leistungsumfang und der Gültigkeit unserer rechtlichen Hinweise kommen kann.

Die Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Rechtslage und die Anforderungen in Deutschland und der Schweiz.
 

2. Garantie & Garantieverlängerung

(Stand August 2024)

Produkte von HEICO SPORTIV stehen für: Designed in Germany. Engineered in Germany. Produced in Germany. Alle Produkte werden nach den höchsten Herstellerstandards entwickelt, produziert und nach strengem deutschem und Schweizer Zulassungsrecht homologiert. Sie sind geprüft und verfügen über Gutachten nach §19 StVZO bzw. allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder einer Konformitätserklärung (CH).

Nicht bei Produkten, die als nur für Export gekennzeichnet sind.

Dies, sowie die seriöse und vollumfängliche HEICO SPORTIV Garantie von 24 Monaten / 80.000 km unterstreichen unseren hohen Qualitätsanspruch.

Zusätzlich können Sie die HEICO SPORTIV Garantie um weitere 36 Monate und 70.000 km auf insgesamt 60 Monate / 150.000 km verlängern - ohne Aufpreis!

Dafür müssen Sie lediglich die Registrierung für die HEICO SPORTIV Garantieerweiterung ausfüllen und genießen ab sofort maximalen Schutz und Sicherheit.

Die wichtigsten Fakten in der Übersicht:

  • Bis zu 60 Monate / 150.000 km Garantie ab Erstzulassung auf alle Produkte - ohne Aufpreis!
  • In Umfang und Abwicklung angelehnt an die Volvo Herstellergarantie (länderspezifisch)
  • Inkl. Abdeckung möglicher Folgeschäden durch HEICO SPORTIV e.motion® Leistungssteigerungen (länderspezifisch)
  • Inkl. Mobilitätsgarantie (länderspezifisch)
  • Inkl. Teilegutachten nach § 19 StVZO bzw. ABE und Konformitätsbeglaubigung (CH). Außer bei Produkten, die als nur für Export gekennzeichnet sind
  • Technischer Online- und Telefonsupport Montag bis Freitag von 09:00 - 17:00 Uhr (MEZ)

Registrieren Sie sich jetzt und sichern sich fünf Jahre / 150.000 km HEICO SPORTIV Garantie.

3. Rechtliche Hinweise

Rechtliche Hinweise zum nachträglichen Einbau von Zubehören.

Der nachträgliche Einbau von Zubehören kann eine Abnahme- und Eintragungspflicht in die Fahrzeugpapiere rechtlich zwingend notwendig machen.

Durch den Einbau Abnahme- und eintragungspflichtiger Zubehöre erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn die Abnahme des Zubehöreinbaus nicht umgehend durch eine amtlich anerkannte Prüfeinrichtung nach § 19 StVZO durchgeführt und entsprechend § 22 StVZO bestätigt worden ist. Das Zubehör muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Da es unterschiedliche Zulassungsdokumente und rechtliche Anforderungen gibt, ist bei den Sachverhalten wie folgt zu verfahren:

Bei Zubehör mit eintragungsfreier ABE (z.B. Exterieur Teile):

Das Zubehör wird mit ABE geliefert und ist eintragungsfrei. Erfolgt der Anbau mit weiteren Produkten von denen eine Wechselwirkung ausgehen kann, kann eine kostenpflichtige Änderungsabnahme nach StVZO § 19.3 oder § 19.2 in Verbindung mit § 21 erforderlich werden.

Bei Zubehör mit nicht eintragungsfreier ABE (z.B. Leichtmetallräder):

Dieses Zubehör wird mit einer ABE geliefert. Entsprechend der Vorgabe des KBA ist eine kostenpflichtige Änderungsabnahme erforderlich.
Erfolgt der An-/Einbau mit weiteren Teilen von denen eine Wechselwirkung ausgehen kann, kann sich die Notwendigkeit einer kostenpflichtigen Einzelgenehmigung (StVZO § 19.2 in Verb. mit § 21) ergeben.

Bei Zubehören mit Teilegutachten (z.B. Leistungssteigerung):

Das Zubehör wird mit einem Teilegutachten geliefert. Eine kostenpflichtige Änderungsabnahme nach StVZO 19.3 ist zwingend erforderlich, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Erfolgt der An-/Einbau mit weiteren Teilen von denen eine Wechselwirkung ausgehen kann, kann sich die Notwendigkeit einer kostenpflichtigen Einzelgenehmigung (StVZO § 19.2 in Verbindung mit § 21) ergeben.

Bei Abnahme- und eintragungspflichtigen Zubehören ohne mitgelieferte Zulassungsdokumente (z.B. Leistungssteigerungen für Export Märkte):

Auch ohne Teilegutachten ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere über eine kostenpflichtige Einzelabnahme bei einem anerkannten Prüfinstitut möglich. Da der genaue Ablauf und die Kosten für eine Einzelabnahme von Fall zu Fall unterschiedlich sind, sollten Sie sich direkt beim entsprechenden Prüfinstitut über die Details der Einzelabnahme in Ihrem Fall informieren.

Wie misst HEICO: Beschleunigung und Geschwindigkeit